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Keine Garantieverlängerung durch tieferlegung

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Airride :: Fahrwerk für Polo gti cup edtion bei 215 er Reifen  
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CandyPoloGTI
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Anmeldungsdatum: 30.08.2006
Beiträge: 1195
Wohnort: Berwangen bei Heilbronn

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BeitragVerfasst am: 08 Sep 2007 9:23    Titel: Keine Garantieverlängerung durch tieferlegung Antworten mit Zitat

Hallo Leute.

Was sagt ihr dazu? Mein Schwager wollte bei Seat eine Anschluss-Garantie. Als aber dann Seat erfuhr dass das Auto tiefergelegt ist wollten sie ihm die Verlängerung nicht gewähren. Noch nicht mal auf den Motor! Ich frage mich was ein Fahrwerk am Motor anrichten kann!? Rolling Eyes

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Roadrunner666
GTI'ler
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Anmeldungsdatum: 05.10.2006
Beiträge: 1311
Wohnort: Reilingen

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BeitragVerfasst am: 08 Sep 2007 9:55    Titel: Antworten mit Zitat

Garnix!
Die garantie für Fahrwerksteile ist futsch der rest bleibt erhalten!
Wenn es Probleme gibt hat er hoffentlich Rechtsschutz

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Der Polo GTi ist das perfekte Familienauto!
Man kann länger frühstücken, und man ist früher zum Abendessen zurück...
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Schmiernut
Ur-GTI
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Anmeldungsdatum: 21.09.2006
Beiträge: 2325
Wohnort: Damme

BeitragVerfasst am: 08 Sep 2007 10:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hmm, ich könnte mir vorstellen, dass durch die Tieferlegung mehr Schwingungen auf Lager und Motor wirken, die evtl. eine Garantieverlängerung nicht zulassen, weil nicht einschätzbar.
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CandyPoloGTI
Moderator
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Anmeldungsdatum: 30.08.2006
Beiträge: 1195
Wohnort: Berwangen bei Heilbronn

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BeitragVerfasst am: 08 Sep 2007 11:16    Titel: Antworten mit Zitat

Na ja die normalen zwei Jahre hat er ja gehabt. Wurde auch einiges auf Garantie gemacht.

Nur verweigern die jetzt halt die Anschlussgarantie. Ich denke, dass das nur ne Ausrede ist.

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expose
GTI'ler
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Anmeldungsdatum: 20.03.2007
Beiträge: 501
Wohnort: Niedersachsen

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BeitragVerfasst am: 08 Sep 2007 11:19    Titel: Antworten mit Zitat

Roadrunner666 hat folgendes geschrieben:
Garnix!
Die garantie für Fahrwerksteile ist futsch der rest bleibt erhalten!
Wenn es Probleme gibt hat er hoffentlich Rechtsschutz


Da kann auch die beste Rechtschutz nichts ausrichten. Eine Garantieverlängerung ist nichts weiter als Versicherungsschutz der durch einen neuen Vertrag entsteht. Dieser hat nichts mit der Werksgarantie oder der Gewährleistung zu tun. Die Versicherung hat das gute Recht Bedingungen an die Garantieleistung zu knüpfen, wie z.B. kein Tuning.

Ich bezweifle allerdings, dass diese Versicherung dann gänzlich alles ausschließt. Da tippe ich eher auf die Unkompetenz der Mitarbeiter.
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wob-i
GTI'ler
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Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 495
Wohnort: Autostadt

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BeitragVerfasst am: 10 Sep 2007 15:48    Titel: Antworten mit Zitat

wenn die tieferlegung, verbau des fahrwerks bzw der federn im autohaus erfolgt, bleibt auch die garantie erhalten !!!!
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expose
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Anmeldungsdatum: 20.03.2007
Beiträge: 501
Wohnort: Niedersachsen

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BeitragVerfasst am: 10 Sep 2007 16:36    Titel: Antworten mit Zitat

wob-i hat folgendes geschrieben:
wenn die tieferlegung, verbau des fahrwerks bzw der federn im autohaus erfolgt, bleibt auch die garantie erhalten !!!!


das ist grundsätzlich falsch!
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wob-i
GTI'ler
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Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 495
Wohnort: Autostadt

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BeitragVerfasst am: 10 Sep 2007 18:20    Titel: Antworten mit Zitat

expose hat folgendes geschrieben:
wob-i hat folgendes geschrieben:
wenn die tieferlegung, verbau des fahrwerks bzw der federn im autohaus erfolgt, bleibt auch die garantie erhalten !!!!


das ist grundsätzlich falsch!


nö !
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CandyPoloGTI
Moderator
Moderator


Anmeldungsdatum: 30.08.2006
Beiträge: 1195
Wohnort: Berwangen bei Heilbronn

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BeitragVerfasst am: 10 Sep 2007 20:52    Titel: Antworten mit Zitat

wob-i hat folgendes geschrieben:
expose hat folgendes geschrieben:
wob-i hat folgendes geschrieben:
wenn die tieferlegung, verbau des fahrwerks bzw der federn im autohaus erfolgt, bleibt auch die garantie erhalten !!!!


das ist grundsätzlich falsch!


nö !


Ja wie jetzt ?

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cHriSiTiMe
Moderator
Moderator


Anmeldungsdatum: 05.10.2006
Beiträge: 1430
Wohnort: TF - bei Berlin Polo GTI 9n3 -- Bj:2006

BeitragVerfasst am: 10 Sep 2007 20:58    Titel: Antworten mit Zitat

CandyPoloGTI hat folgendes geschrieben:
wob-i hat folgendes geschrieben:
expose hat folgendes geschrieben:
wob-i hat folgendes geschrieben:
wenn die tieferlegung, verbau des fahrwerks bzw der federn im autohaus erfolgt, bleibt auch die garantie erhalten !!!!


das ist grundsätzlich falsch!


nö !


Ja wie jetzt ?


:hehe:

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*Mit moderativen Gruß Chris*
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expose
GTI'ler
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Anmeldungsdatum: 20.03.2007
Beiträge: 501
Wohnort: Niedersachsen

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BeitragVerfasst am: 10 Sep 2007 22:32    Titel: Antworten mit Zitat

chrisitime hat folgendes geschrieben:
CandyPoloGTI hat folgendes geschrieben:
wob-i hat folgendes geschrieben:
expose hat folgendes geschrieben:
wob-i hat folgendes geschrieben:
wenn die tieferlegung, verbau des fahrwerks bzw der federn im autohaus erfolgt, bleibt auch die garantie erhalten !!!!


das ist grundsätzlich falsch!


nö !


Ja wie jetzt ?


:hehe:


also ich weiß ja nicht ob wir mittlerweile am Thema vorbeireden, aber auf die Garantie vom Hersteller bzw. auf die Gewährleistung trifft es definitiv nicht zu. Alles andere was nach der Herstellergarantie folgt, bis auf die Kulanz sind entweder hausinterne Garantien des jeweiligen Gewerbetreibenden die alles aus der eigenen Tasche finanzieren (sehr selten) oder halt durch den Verkäufer vermittelte bzw. mitverkaufte Garantieversicherungen, so und genau diese Garantien können beliebig an Bedingungen geknüpft werden. Jeder der bereits eine solche Garantie abgeschlossen hat, der kennt sicher diess tolle Heftchen mit den netten Informationen für den Endverbraucher. Hier findet sich jedoch nur ein nett umschriebenes Kauderwelsch um dem Kunden Honig ums Maul zu schmieren. Aber zurück zum Thema, es mag sicher die ein oder andere Garantie geben, wo es Ausnahmen von der Regel gibt und tatsächlich nach einem fachlichen Einbau eines Fahrwerks alle Garantieansprüche erhalten bleiben. In 99,9% (wenn das mal reicht) der Fälle ist es aber nicht so und die vom Tuning betroffenen Bauteile sind von der Garantie ausgenommen. Bei dem Großteil der durch die Freundlichen vermittelten Garantien trifft dieses zu, es handelt sich hier nämlich um eine Versicherung direkt aus der VW Organisation wo diese Richtlinien klar ausgelegt werden.
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Roadrunner666
GTI'ler
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Anmeldungsdatum: 05.10.2006
Beiträge: 1311
Wohnort: Reilingen

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BeitragVerfasst am: 11 Sep 2007 9:39    Titel: Antworten mit Zitat

@ expose Das ist klar und richtig.
Aber es handelt sich um ein Garantieteil das durch den Umbau nicht betroffen ist.
Z.b. Wenn die Antriebsmaschette reißt beim tiefergelegten Auto wird der Händler an diesem Auto nix auf Garantie machen.
Ein anderes Beispiel: ich bau mir eine andere Heckstoßstange ans Auto und lasse sie eintragen, kurze zeit später merke ich das der Scheibenwischermotor in der Garantiezeit kaputt gegangen ist. Da muß der Händler nachbessern!

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Patrick87
Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.04.2007
Beiträge: 95

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BeitragVerfasst am: 11 Sep 2007 9:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sag das nur: Wenn der Bademeister nicht schwimmen kann, liegst dann an der Badehose? Wink
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Roadrunner666
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Anmeldungsdatum: 05.10.2006
Beiträge: 1311
Wohnort: Reilingen

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BeitragVerfasst am: 11 Sep 2007 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

Patrick87 hat folgendes geschrieben:
Ich sag das nur: Wenn der Bademeister nicht schwimmen kann, liegst dann an der Badehose? Wink


JA!, Aber nur wenn sie mit Blei gefüllt ist!?! Laughing

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expose
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Anmeldungsdatum: 20.03.2007
Beiträge: 501
Wohnort: Niedersachsen

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BeitragVerfasst am: 11 Sep 2007 11:59    Titel: Antworten mit Zitat

Roadrunner666 hat folgendes geschrieben:
@ expose Das ist klar und richtig.
Aber es handelt sich um ein Garantieteil das durch den Umbau nicht betroffen ist.
Z.b. Wenn die Antriebsmaschette reißt beim tiefergelegten Auto wird der Händler an diesem Auto nix auf Garantie machen.
Ein anderes Beispiel: ich bau mir eine andere Heckstoßstange ans Auto und lasse sie eintragen, kurze zeit später merke ich das der Scheibenwischermotor in der Garantiezeit kaputt gegangen ist. Da muß der Händler nachbessern!


naja, klar. in der herstellergarantie auf jeden fall und bei einer eventuellen anschlussgarantie über volkswagen auch. genau das habe ich ja auch erklärt. es ging daram, das behauptet wurde, dass duch einen fachlichen Einbau die Garantie erhalten bleibt. aber das fahrwerk kann durch ein autohaus oder durch karl-heinz um die ecke verbaut werden, völlig egal, die garantie für die beroffenen bauteile erlischt fast immer.
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wob-i
GTI'ler
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Anmeldungsdatum: 22.07.2007
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BeitragVerfasst am: 11 Sep 2007 17:35    Titel: Antworten mit Zitat

Cool Cool Cool Cool Cool Cool
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wob-i
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Anmeldungsdatum: 22.07.2007
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BeitragVerfasst am: 12 Sep 2007 17:42    Titel: Antworten mit Zitat

und leute, nochmals nachgefragt ... Laughing Laughing Laughing
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jenny72
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BeitragVerfasst am: 13 Nov 2007 21:38    Titel: Antworten mit Zitat

Für eine Garantieverlängerung muß die aktuelle Inspektion in einer Fachwerkstatt vorliegen.
Kurz nachdem ich damals meinen Golf gekauft habe(hatte noch Werksgarantie),habe ich andere Federn reinmachen lassen(spielt ja keine Geige ob Fahrwerk oder nur Federn)und später 2 mal die Garantieverlängerung gemacht!
Alles kein Problem!Man geht zum Autoverkäufer mit dem Scheckheft(wird kopiert)und dann muß man den Antrag unterschreiben,fertig!
Da wird das Fahrzeug nicht begutachtet oder so!Wenn sich ein Händler blöd anstellt mit einer Verlängerung,geht man halt zum nächsten...
Dann müßte ja auch die Werksgarantie weg sein wenn man ein FW einbaut...tut es aber nicht...es ist keine unsachgemäße Änderung...

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wob-i
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Anmeldungsdatum: 22.07.2007
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BeitragVerfasst am: 13 Nov 2007 21:40    Titel: Antworten mit Zitat

^^ richtig !! Smile
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jmspace
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BeitragVerfasst am: 27 Nov 2007 8:14    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich bekomme wahrscheinlich auch keine Anschlussverlängerung wegen dem chippen. Das hatte mir der Very Happy schon im Vorfeld angekündigt. Habe auch bei anderen VW Händlern nachgefragt.

Ich habe ja auch das 2+2 Paket. Im Kleingedruckten steht aber irgendwo drinnen, das die Anschlussverlängerung eine "freiwillige Aktion" von VW und daher nicht bindend ist. D.h. wenn VW bzw die Händler "NEIN" sagen gibt´s da nix zu rütteln. Da hilft auch kein Rechtschutz etwas. Mad

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wob-i
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BeitragVerfasst am: 27 Nov 2007 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

die Very Happy haben eh ein an der mütze !
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jenny72
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BeitragVerfasst am: 29 Nov 2007 17:08    Titel: Antworten mit Zitat

Na,daß es bei einem gechippten Auto keine Anschlußverlängerung gibt ist vollkommen nachvollziehbar!
Wenn jetzt einer behauptet daß ein Motor/div. andere Teile nur genauso beansprucht werden als im Serienzustand der lügt ja wohl...

Davon ab @jmspace:wie du schon sagtest,es ist eine freiwillige Sache von VW mit der Garantie.Die Quereinsteiger Life Time Garantie wurde ja auch letztes Jahr oder so abgeschafft...

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wob-i
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BeitragVerfasst am: 29 Nov 2007 18:21    Titel: Antworten mit Zitat

jenny72 hat folgendes geschrieben:
Na,daß es bei einem gechippten Auto keine Anschlußverlängerung gibt ist vollkommen nachvollziehbar!
Wenn jetzt einer behauptet daß ein Motor/div. andere Teile nur genauso beansprucht werden als im Serienzustand der lügt ja wohl...


nich ?

neee, bisschen mehr ... egal, hauptsache der motor schafft seine 160 000 km und gut is, ausserdem kenne ich niemanden wo der 1.8t durch ein chip hoch gegangen ist ...
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jenny72
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Anmeldungsdatum: 09.09.2007
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BeitragVerfasst am: 30 Nov 2007 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ne!Sollte länger halten... Smile
Hab kein Problem Autos mit 200000km oder mehr zu fahren,muß nicht immer das Neueste sein... Embarassed

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checker
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BeitragVerfasst am: 03 Dez 2007 21:48    Titel: Antworten mit Zitat

sch......... Garantie
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